Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008

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   BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07   

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https://dejure.org/2007,24939
BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07 (https://dejure.org/2007,24939)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2007 - 4 B 21.07 (https://dejure.org/2007,24939)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 4 B 21.07 (https://dejure.org/2007,24939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen unschlüssiger Darlegung der gerügten Aufklärungsmängel - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innenbereich und Außenbereich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07
    Die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht setzt voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der berufungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Berufungsgericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter (wie hier der Kläger) nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NVwZ-RR 1998, 784).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter (wie hier der Kläger) nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NVwZ-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 04.06.2013 - 7 B 5.13

    Prüfung eines Eingriffs in das Eigentum oder ein eigentumsgleiches Recht über

    Unabhängig hiervon verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschlüsse vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784 und vom 1. Juni 2007 - BVerwG 4 B 21.07 - juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 21.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 21.07 (https://dejure.org/2008,47935)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2008 - 4 B 21.07 (https://dejure.org/2008,47935)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 4 B 21.07 (https://dejure.org/2008,47935)
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