Rechtsprechung
BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen unschlüssiger Darlegung der gerügten Aufklärungsmängel - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innenbereich und Außenbereich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 10 A 2153/05
- BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07
Die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht setzt voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der berufungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Berufungsgericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision, …
Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter (wie hier der Kläger) nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NVwZ-RR 1998, 784). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97
Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe
Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 4 B 21.07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter (wie hier der Kläger) nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NVwZ-RR 1998, 784).
- BVerwG, 04.06.2013 - 7 B 5.13
Prüfung eines Eingriffs in das Eigentum oder ein eigentumsgleiches Recht über …
Unabhängig hiervon verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschlüsse vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784 und vom 1. Juni 2007 - BVerwG 4 B 21.07 - juris Rn. 3).
Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 21.07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.04.2007 - 28 A 39.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 21.07
- BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08